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MEHR PFERDESTÄRKEN IM VERSICHERUNGSRECHT.

Ein Unfall ist schnell passiert! In diesem Fall ist es gut, wenn man eine Private Unfallversicherung hat, welche zur finanziellen Absicherung dient. Um den Schutz der Privaten Unfallversicherung nicht zu verlieren, ist daher die Einhaltung folgender Fristen unbedingt erforderlich:

- Eintritt der Invalidität innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall
- Ärztliche schriftliche Feststellung der Invalidität innerhalb 15 Monate nach dem Unfall
- Geltendmachung der Leistung innerhalb 15 Monate nach dem Unfall

Ggf. können die Fristen durch vertragliche Vereinbarungen variieren. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, droht allein deswegen der Verlust des Anspruchs aus der Privaten Unfallversicherung.

Insbesondere die ärztliche schriftliche Feststellung der Invalidität bereitet in der Praxis häufig Probleme. Wir raten daher dazu, bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und diesem die Wahrung der genannten Fristen zu überlassen.