Der von der Großen Koalition beschlossene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ist abgesehen von wenigen Ausnahmen am 1. Januar 2015 für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer flächendeckend in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Mindestlohn in der gesetzlich festgelegten Höhe gewährt wird.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Auch Auftraggebern, die Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lassen und wissen oder fahrlässig nicht wissen, dass ihr Auftragnehmer oder dessen Subunternehmer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, droht eine solche Geldbuße.
Somit ist das Mindestlohngesetz auch für Arbeitgeber wichtig, die zwar in ihrem eigenen Betrieb höhere Arbeitsentgelte bezahlen, aber Subunternehmer einsetzen, für die die Einhaltung des Mindestlohnniveaus eine wirtschaftliche Herausforderung darstellt. Dabei ist auch wichtig zu wissen, ob Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeits-, Schichtarbeits- sowie Überstundenzuschläge bei der Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigen sind oder nicht. Diese Fragen werden im Mindestlohngesetz nicht explizit geregelt, sind aber für die betriebliche Praxis von äußerster Wichtigkeit.
Schwerpunkte des Vortrages bieten darüber hinaus die Themen Auftraggeberhaftung und Arbeitszeitkonten. Die Auftraggeberhaftung nach dem deutschen Mindestlohngesetz sieht weitreichende Haftungsfolgen für Auftraggeber sowohl bei Dienst- als auch Werkverträgen vor, also für praktisch alle Unternehmen. Die Ausgestaltung des Arbeitszeitkontos unterliegt nunmehr den strengen Vorschriften des MiLoG, kann aber durch kluge Gestaltung gemildert werden.
Die IHK-Informationsveranstaltung informiert über diese und weitere teils noch nicht endgültig geklärte Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn und richtet sich an Arbeitgeber und Auftraggeber, die Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang durch andere Unternehmer ausführen lassen.
Der Referent, Dr. Steffen Burr, ist Rechtsanwalt in der Kanzlei LegalAdvance in Heilbronn.
Die Veranstaltung findet am 19. Mai 2015 von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr in der Außenstelle der IHK Heilbronn in Schwäbisch Hall statt.
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Heilbronn-Franken ist diese Veranstaltung kostenfrei.